Gute Arbeitspraxis - Beitrag zu einer Neuen Qualität der Arbeit
14.06.2006
Sie führen einen Betrieb? Sie sind Sicherheitsfachkraft? Sie beraten Unternehmen zum Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Die Art des Betriebes kann beliebig sein - Gefahrstoffe gibt es (fast) überall: Über 30 Millionen Beschäftigte in der Europäischen Union sind am Arbeitsplatz jeden Tag zu mehr als einem Viertel ihrer Arbeitszeit Rauchgasen, Dämpfen und Stäuben ausgesetzt. Fast ebenso viele handhaben Gefahrstoffe und kommen dabei auch mit ihnen in Hautkontakt. Für nur einen Bruchteil, der hierbei auftretenden chemischen Stoffe sind die möglichen Gesundheitsgefahren bislang hinreichend bekannt. Asthma und Hautekzeme sind häufige Folge einer unsachgemäßen Verwendung von Gefahrstoffen. In Deutschland schlägt sich dieses jährlich in etwa 40.000 neuen Verfahren zur Anerkennung einer gefahrstoffbedingten Berufskrankheit und geschätzten 850 Millionen EUR an direkten Kosten für die deutsche Wirtschaft nieder.
Sie kennen die TRGS 500 nicht?
Mit einem Faltblatt "7 Fragen an den gesunden Menschenverstand" will die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) auf die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 500 "Schutzmaßnahmen. Mindestandards" aufmerksam machen.
Der Leitgedanke der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 500 lautet: Viele Gefährdungen durch chemische Arbeitsstoffe lassen sich mit einfachen, kostengünstigen Maßnahmen in den Griff bekommen.
Eine gute Arbeitspraxis vermeidet unnötige, hohe Stoffbelastungen am Arbeitsplatz. Die Anzahl der Situationen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, lässt sich mit Hilfe der TRGS 500 auf ein Mindestmaß reduzieren. Die TRGS 500 schafft aber auch eine solide Grundlage für das Funktionieren technischer Maßnahmen - die teuerste lokale Absaugung ist neben Staubansammlungen und offenen Behältern mit Lösemitteln weitgehend wirkungslos....
Sie wissen nicht, was Sie mit der TRGS 500 im Betrieb anfangen sollen?
Dann ist unsere Broschüre "Schütze deine Haut, vermeide Staub" und das Faltblatt "Checkliste zur TRGS 500" genau das Richtige für Sie!
Diese Broschüre enthält den Text der TRGS 500, zur Auflockerung ein paar "dumme Sprüche" und Fotos und ...
(jetzt sind Sie an der Reihe!)
... eine Checkliste zur Überprüfung der Mindeststandards, die auch für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden kann. Damit Sie nicht die letzten Seiten aus der Broschüre herausreißen müssen, haben wir die Checkliste separat als Faltblatt veröffentlicht.
Und noch unsere Bitte an Sie:
Teilen Sie uns mit, wenn Sie Verbesserungsvorschläge für die TRGS und die Checkliste haben. Die nächste Überarbeitung kommt bestimmt. Und Anregungen aus der Praxis sind herzlich willkommen. Was nützt uns eine TRGS, die keiner kennt oder anwendet?
Die Broschüre "Schütze deine Haut, vermeide Staub" und das Faltblatt "Checkliste zur TRGS 500" erhalten Sie kostenlos bei:
Adresse
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationszentrum
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund
Tel. (01 80) 3 21 43 21
Fax (01 80) 3 21 83 21
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