Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht neue Branchenregel Zeitarbeit
16.05.2017
Die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Branchenregel "Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen" (Regel 115-801) veröffentlicht. Für Beschäftigte der Zeitarbeit gelten besondere Arbeitsbedingungen, da sie den Einsatzbetrieb und die Tätigkeit häufig wechseln. Wie deren Sicherheit und Gesundheit unter diesen Bedingungen gewährleistet werden können, zeigt die neue 40-seitige Publikation. Verantwortliche erfahren unter anderem, wie sie die Arbeitsbedingungen klären, das Personal unterweisen und Gefährdungen während eines Einsatzes vorbeugen können. Die Branchenregeln der gesetzlichen Umfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Die Branchenregel "Zeitarbeit" wendet sich nicht nur an Zeitarbeitsfirmen, sondern auch an die Branchen der Einsatzbetriebe. So waren an der Ausarbeitung der Publikation verschiedene Unfallversicherungsträger und Vertreter der Zeitarbeits-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände beteiligt. Auf diese Weise erhalten Leserinnen und Leser sehr praxisorientierte Lösungsvorschläge für den Arbeitsschutz. Verantwortliche von Zeitarbeitsfirmen und Einsatzbetrieben sehen anhand der übersichtlichen Gliederung der Branchenregel auf einen Blick, welche Maßnahmen in ihren Aufgabenbereich fallen und auf welchen rechtlichen Grundlagen diese basieren. Hintergrundinformationen, Praxistipps und Musterformulare erleichtern die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Interessierte können die DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen" als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig über die DGUV Publikationsdatenbank bestellen oder dort als PDF-Datei kostenfrei herunterladen.
Die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Lesen Sie zum Thema auch eine Mitteilung des iGZ.
Quelle: Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)