Empfehlungen für heiße Sommertage
28.07.2006
An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften oder auch in Werkstätten die Lufttemperaturen auf "unzuträgliche" Werte ansteigen und die Mitarbeiter unter der Hitze zu leiden haben - sinkende Leistungsfähigkeit und Arbeitslust, Müdigkeit und Konzentrationsschwächen bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe und Herz-Kreislaufbelastungen sind die Folge. Studien belegen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Die Arbeitsstättenverordnung vom August 2004 fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt. Die diese allgemeine Forderung konkretisierende Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 Raumtemperaturen vom Mai 2001 legt in Pos. 3.3 fest, dass "die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26 °C nicht überschreiten soll". Der oben beschriebene "Sommerfall" wird zusätzlich in der ASR 6 Pos. 3.3 mit einem Nachsatz derart geregelt, dass "bei darüber liegender Außentemperatur in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein darf." Wie oft und um wie viel Grad ist nicht festgelegt. Es gibt demnach für die Beschäftigten keinen direkten Rechtsanspruch auf z. B. klimatisierte Räume oder "Hitzefrei". Nach § 4 ArbSchG ist der Arbeitgeber aber verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Da es bei Raumtemperaturen von über +26 °C bis ca. 35 °C - wie sie im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können - unter bestimmten Umständen (z. B. erhöhte Arbeitsschwere und Bekleidungsisolation) zu einer Gefährdung der Gesundheit (z. B. Kreislaufbelastung) kommen kann, sind auch ohne Nennung einer Maximaltemperatur in der ArbStättV Schutzmaßnahmen nötig. Diese sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG festzulegen.
Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern. Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen aber auch das persönliche Verhalten jedes einzelnen können dazu beitragen.
Einige Empfehlungen für den "Sommerfall":
Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll bei hohen Außentemperaturen ein Temperaturabstand von maximal 6 K zur Raumlufttemperatur eingestellt werden, sonst besteht beim Gang ins Freie die Gefahr eines Hitzeschocks. Mobile Klimageräte können auch eingesetzt werden, hier sind die damit verbundenen Anschaffungs- und Betriebskosten zu beachten. Auch können Geräuschbelästigungen entstehen und an den Luftauslässen besteht die Gefahr, dass Zugluft erzeugt wird. Eine Erkältung oder ein "steifer Hals" sind dann nicht ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Betriebsanleitung genau zu beachten, insbesondere in Bezug auf die mögliche Raumgröße und die Führung der Schläuche nach außen. Ein Tischventilator fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung, aber nicht jeder verträgt die dabei mögliche Zugluft. Auch sollten innere Wärmequellen reduziert oder vermieden werden, z. B. elektrisch Geräte nur bei Bedarf in Betrieb nehmen (z. B. Lampen, PC, Drucker).
Arbeits-, Arbeitszeit- und Pausenregime sollten im Rahmen des technologisch oder betriebsbedingt Möglichen an die Situation angepasst werden: z. B. schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden vermeiden bzw. reduzieren und mit kurzen Ruhephasen unterbrechen, früher mit der Arbeit beginnen, zusätzliche kurze Pausen von ca. zehn Minuten einlegen und ggf. mit einem Aufenthalt oder leichter Tätigkeit in kühleren Bereichen verbinden, Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung.
Rücksichtnahme auf besondere Personengruppen: insbesondere werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte.
Nachtabkühlung nutzen: Für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen (Querlüftung) und zwar in den Nachtstunden oder - falls die Fenster aus Sicherheitsgründen nicht über Nacht aufstehen dürfen - in den frühen Morgenstunden.
Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung: Sehr wirkungsvoll sind z. B. Außenjalousien und Markisen, kein unnötiger Aufenthalt in der Sonne oder entsprechende Sonnenschutzmittel (Cremes, Hut) verwenden.
Werden durch die Umweltbehörden Überschreitungen der Ozongrenzwerte bzw. Sommersmog gemeldet, sind deren Empfehlungen zu befolgen, insbesondere sind schwere Arbeiten einzugrenzen oder ganz zu vermeiden, aktuelle Messdaten sind abrufbar unter: http://www.env-it.de/luftdaten
Beachtung der aktuellen Intensität der UV-Strahlung: Die Aufenthaltszeit in direkter Sonne ist insbesondere zur Mittagszeit zu reduzieren bzw. sind Sonnenschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Informationen zum aktuellen UV Index mit Verhaltenshinweisen sind abrufbar unter: http://www.bfs.de/uv/uv2/uvi/messnetz.html
Ausreichend Trinken: Rechtzeitig noch vor dem Durst und ausreichend trinken. Ein Erwachsener benötigt im Normalfall ca. 2 - 2,5 Liter Flüssigkeit pro Tag. An heißen Tagen gilt nicht zu viel auf einmal trinken, besser öfter in kleinen Mengen. Sehr kalte Getränke (Eiswürfel) sollten vermieden oder nur in geringen Mengen und in kleinen Schlucken zu sich genommen werden. Besonders geeignete Getränke sind: Trink- und Mineralwasser (nur wenig Kohlensäure), Kräuter- und Früchtetee, verdünnte Fruchtsäfte (Schorle). Alkoholhaltige Getränke fördern den Wasserverlust des Körpers, also diese meiden. Kaffee in den üblichen Mengen ist erlaubt.
Bewusst Essen: Keine schweren und reichhaltigen Mahlzeiten einnehmen, geeignet sind leichtverdauliche Obst- und Gemüsesalate, Kaltschale oder einmal nur eine halbe Portion verlangen.
Bekleidung anpassen: Helle, lockere, hautbedeckende Kleidung, leichtes Schuhwerk, "Krawattenzwang" aussetzen, Sonnenbrille und falls keine Helmpflicht vorliegt eine leichte, breitrandige Kopfbedeckung nutzen und die unbedeckten Hautstellen mit Sonnencreme schützen.
Insbesondere auf Baustellen Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser einrichten (Sonnensegel an Gerüsten, Schirme) sowie möglichst Verzicht auf den Einsatz von flüchtigen Gefahrstoffen (Lösemitteln o. ä.).
Anzeichen und Sofortmaßnahmen bei einer Gesundheitsstörung durch Hitze: Verspüren die Beschäftigten allgemeine Schwäche, Ermüdung, Schwindel oder Kopfschmerz, steigt der Puls und kommt es zu Übelkeit bzw. Brechreiz oder setzt ein Kribbeln/Verkrampfungen in den Gliedmaßen ein, können erste Anzeichen einer Gesundheitsstörung durch Hitze gegeben sein. Auch sollten die Kollegen beobachten, ob sich bei jemanden ein ungewöhnliches Verhalten (vermindertes Urteilsvermögen, Apathie) oder unkontrollierte Bewegungen bemerkbar machen. Der Betroffene sollte in dieser Situation in Abstimmung mit seinem Vorgesetzten die Arbeit einstellen, überflüssige Bekleidung ablegen, häufig kleine Mengen an Flüssigkeit trinken und möglichst eine kühlere und schattige Umgebung aufsuchen und ruhen. Wichtig ist Kühlung mit einem Ventilator und Abspritzen mit Wasser. Bei akuten Fällen wie ein Hitzekollaps mit Bewusstlosigkeit oder gar ein Hitzschlag ist unbedingt ein Notarzt zu alarmieren. Bis zum Eintreffen ist der Beschäftigte in kühler Umgebung bequem zu lagern bzw. bei Bewusstlosigkeit in stabiler Seitenlage. Auch sind Puls und Atmung zu kontrollieren, um eine eventuelle Herz-Lungen-Wiederbelebung zu veranlassen.
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)