Schutzmaßnahmen beim manuellen Abwiegen und Abfüllen von staubenden Produkten (BGI 5029)
17.08.2006
In vielen Bereichen der Industrie werden für Mischprodukte Grund- und Zuschlagsstoffe, die zum Teil hoch toxisch oder krebserzeugend sind, manuell abgewogen. Beim Öffnen und Schließen von Gebinden, Einfüllen der Stoffe, Abstellen der Gebinde, Ablegen der Leergebinde usw. treten teilweise hohe Staubemissionen auf, die zu entsprechend hohen Gefahrstoffexpositionen führen können. Zur Minderung der Exposition reicht es nicht aus, nur den Einfüllbereich mit Erfassungssystemen auszustatten, da die in den Erfassungsbereich nachströmende Luft oft bereits hohe Anteile gesundheitsgefährdender Stäube enthält. Daher müssen Emissionen vermieden oder auf ein Mindestmaß reduziert werden. Dies kann durch eine Reihe technischer Maßnahmen erzielt werden, die auch Fragen des Maschinenschutzes sowie des Brand- und Explosionsschutzes berühren. Darüber hinaus sind ergonomische Belastungen beim manuellen Bewegen der Gebinde (Aufnehmen, Absetzen, Einfüllen usw.) zu beobachten. Bei Anwesenheit biologisch aktiver Stoffe sind ggf. besondere Regelungen zu beachten. Geeignete Arbeitsverfahren müssen alle diese möglichen Gefährdungen berücksichtigen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Oft lassen sich die Arbeitsbedingungen bei manuellen Füll- und Abwiegevorgängen schon mit einfachen Mitteln z. B. der Arbeitsorganisation deutlich verbessern - diese Maßnahmen werden aber in Betrieben häufig nicht erkannt. Hier gibt die jetzt neu als BGI 5029 erschienene CD-ROM "Schutzmaßnahmen beim manuellen Abwiegen und Abfüllen von staubenden Produkten" Arbeitgebern und den mit der Arbeitssicherheit beauftragten Personen (Sicherheitsingenieure und sonstige Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Umweltbeauftragte usw.) eine umfassende Hilfestellung.
Die CD-ROM bietet ein maßgeschneidertes Programm zur Gefährdungsbeurteilung und zu deren Dokumentation auf der Basis von Checklisten u.a. zum Umgang mit Gefahrstoffen, zum Brand- und Explosionsschutz sowie zu den ergonomischen Voraussetzungen. Jedes Thema wird durch Hinweise und Praxistipps ergänzt, Informationen über allgemeine und spezielle Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik erleichtern die Erstellung betriebsspezifischer Schutzkonzepte. Die zugrunde liegenden Vorschriften und Regeln liegen im Volltext vor. Über Links ins Internet und den "News"-Bereich können Aktualisierungen in diesem Bereich einfach eingebunden werden.
Ansprechpartner:
Berufsgenossenschaftliches Institut
für Arbeitsschutz - BGIA
Fachbereich 3
Dr. Nadja von Hahn
53754 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2584
Fax: 02241 231-2234