VBG Reform der gesetzlichen Unfallversicherung – Prävention in der Zeitarbeit
17.08.2006
Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Reform der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer war Hauptthema der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) am 13.07.2006 in Weimar. Behandelt wurde insbesondere der Entwurf eines Eckpunktepapiers einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 29.06.06 sowie eine dazu abgegebene Stellungnahme der Vorsitzenden des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), die von der VBG-Vertreterversammlung einstimmig gebilligt wurde. Bekanntlich werden die Versicherungsbeiträge einschließlich der Kosten für Prävention zu 100 Prozent von den Arbeitgebern getragen, während die Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hälftig bezahlt werden. Entsprechend hoch war das Interesse der Arbeitgebervertreter in der VBG. Erste Ergebnisse der weiteren Beratungen werden in einigen Monaten erwartet. Im Bericht der VBG-Geschäftsführung wurden neue Präventionsmaßnahmen in der Zeitarbeit behandelt: Unterweisungshilfen (Fragebogen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und das „Unterweisungsprogramm für die Zeitarbeit“), Informationsmedien (Leitfaden für Verleiher „Zeitarbeit – sicher, gesund und erfolgreich“, Leitfaden für Entleiher „Zeitarbeit nutzen – sicher, gesund und erfolgreich“) und Seminare („Disposition Zeitarbeit – sicher, gesund und erfolgreich“). Als Vertreter des BZA nahmen an den VBG-Veranstaltungen teil die ordentlichen Mitglieder der VBG-Vertreterversammlung Wilfried Küpper und Gert Denkhaus sowie Volker Enkerts als VBG-Vorstandsmitglied.
(Quelle: BZA)