Die Personaldienstleister und ihre Berufsgenossenschaft...
10.02.2004
...kommen seit 15 Jahren weder zur Ruhe noch zueinander.
Auch krasse Beispiele bei den unterschiedlichen Gefahrtarifen im Zusammenhang mit Personaleinsatz sind fast zwangsläufig. Das sich eine nicht nachvollziehbare beitragsmäßige Ungerechtigkeit dadurch ergibt, dass Ingenieure, Facharbeiter, oder eben Datenverarbeiter des Einsatzbetriebes bei identischer Tätigkeit nur mit einem Bruchteil der Kosten belastet werden, die wir für unsere entsprechend tätigen Mitarbeiter an die VBG überweisen müssen, ist eben leider systembedingt.
Das System heißt Sozialversicherungsrecht und Beitragsordnung und ist im Rahmen der Selbstverwaltung für Gerichte bekanntlich nur sehr begrenzt überprüfbar. Selbst das vollständiges Obsiegen einer Feststellungsklage bei`m BSG hätte nur Auswirkung auf die lfd. Gefahrtarifperiode, da die Vertreterversammlung der VBG in autonomer Weise die finanziellen Auswirkungen einer derartigen Entscheidung für die folgende Gefahrtarifperiode berücksichtigen muß. Oder etwas simpler: "Wenn die Aufwendungen der kaufmännischen u. technischen Zeitarbeit an die VBG nachhaltig sinken sollen – müssen die Aufwendungen der anderen VBG-Mitglieder steigen", oder die Unfallasten nennenswert sinken.
Sinnvolle Ansätze zur Beitragsgerechtigkeit sind für uns, als größten Beitragszahler, daher passende Beitragsgruppen und ein tätigkeitsorientierter Gefahrtarif. Den erhält unsere Branche aber nicht durch die Gerichte oder die Freundlichkeit und Weisheit der VBG-Mitglieder, sondern mit eigener und erfolgreicher Lobbyarbeit durch die Verbände. Mit einem Vorstandsmitglied und vier Vertretern von BZA und IGZ ist unsere Branche auch in der VBG-Vertreterversammlung präsent – nicht unbedingt vertreten und angesichts der Ergebnisse auch nicht sonderlich erfolgreich.
Bei der Gelegenheit erinnert man sich an den Gründungszweck und die jahrelang betonte Kernaufgabe der IGZ – als Interessengemeinschaft zur VBG-Problematik. Die Ergebnisse und die extreme und offenkundig ausschließliche Beschäftigung mit Tarifpolitik wecken allerdings den Eindruck, dass das IGZ-Interesse an der VBG weitgehend erloschen ist.
Da sich die Verbändelandschaft der Zeitarbeit aber inzwischen ohnehin gravierend verändert hat, muß für eine glaubwürdige Branchenpräsenz, nun neben den bisherigen Delegierten von BZA und IGZ, auch die MVZ und die INZ Vertreter zur VBG entsenden können. Ohne die über 750 Mitgliedsbetriebe von MVZ und INZ würde sich sonst nur ein Teil unserer Branche - wie in der Vergangenheit, weitgehend bedeutungslos - artikulieren.
Zusammen aber können die Verbände selbstbewußt mit der VBG eine passende, gerechte und praxisnahe Beitrags- u. Tarifregelung für unsere Branche vereinbaren und sich gegenseitig weitere Aufwendungen für Gerichte und Anwälte ersparen.
Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V.
Norbert Grünwald, Geschäftsführender Vorstand
Gleißbühlstr. 7, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 / 2 20 72, Fax.: 0911 / 2 41 90 14
presse@inz-ev.de