Gemeinsamer Erfolg von iGZ-BZA: Sinkende VBG-Beiträge für Zeitarbeitunternehmen
08.07.2004
Mit Wirkung ab 1.1.2004 wird die Rentenaltlast aus der ehemaligen DDR nicht mehr ausschließlich nach der Höhe der Gefahrklassen umgelegt, sondern nur noch zu 50 % nach Gefahrklassen und zu 50 % nach Lohnsummen.
Dies ist der wesentliche Inhalt eines Beschlusses, der heute von der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Baden-Baden gefasst wurde. Damit haben die Vertreter der Zeitarbeit in der VBG - Selbstverwaltung, Gert Denkhaus, Wilfried Küpper, Dietmar Richter (iGZ) und Jürgen Uhlemann, beharrlich zu einer Neuregelung beigetragen, die nach kürzlichen Angaben der VBG - Geschäftsführung eine jährliche Beitragsentlastung in der Zeitarbeit von voraussichtlich rund 6 % zur Folge haben wird.
Hintergrund des VBG - Beschlusses ist eine Änderung von § 215 Abs. 9 SGB VII, die wegen einer betreffend die Umlage der DDR-Altlasten nachträglich festgestellten Schieflage im Einigungsvertrag von 1990 als notwendig erkannt wurde. Den entsprechenden Argumenten konnten sich auch die Vertreter anderer Gewerbezweige in der VBG, die durch den Beschluss nun mehrbelastet werden, letztlich nicht entziehen.
Besonders gerungen wurde schließlich noch um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung. Auch hier wurde mit dem 1.1.2004 im Ergebnis eine gerechte Lösung gefunden.
Eine entsprechende Übereinkunft im Vorstand war auch noch in der Sitzung des Hauptausschusses vom 11. Juni 2004 umstritten, in dem der Vertreter der Zeitarbeit, BZA-Hauptgeschäftsführer Gert Denkhaus, die Position der Zeitarbeit jedoch erfolgreich verteidigen konnte.
Auch künftig werden Vertreter der Zeitarbeit in den Selbstverwaltungsorganen der VBG mitarbeiten und bei den Sozialwahlen 2005 kandidieren. Der BZA, Mitglied der bei den Sozialwahlen die Liste der Arbeitgeber führenden Arbeitgeber-Bundesvereinigung (BDA), koordiniert derzeit die Kandidaturen aus den Reihen der Zeitarbeit und ihrer Verbände.
(Quelle: iGZ)