Bundeskabinett will den Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz verbessern
30.10.2006
Das Bundeskabinett hat am 25.10.2006 den Entwurf einer Arbeitsschutz-, Lärm- und Vibrationsverordnung beschlossen. Hiermit sollen die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien zu Vibrationen und Lärm sowie das ILO-Übereinkommen Nr.148 zu Lärm in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Neuregelungen dienen der Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmern vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz und sollen gleichzeitig die Kosten senken, die mit lärm- und vibrationsbedingten Krankheits- und Rentenfällen verbunden sind.
Linkhinweise:
Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind sowohl der Entwurf der Arbeitsschutz-, Lärm- und Vibrationsverordnung (PDF-Datei) als auch die Begründung des Entwurfs (PDF-Datei) veröffentlicht.
(Quelle: Verlag Dr. Otto-Schmidt / BMAS PM vom 25.10.2006)