07.02.2007
Noroviren führen insbesondere in den Wintermonaten gehäuft zu Erkrankungen. Deshalb ist zur Vermeidung einer Übertragung der Viren insbesondere die Einhaltung der Hygiene in allen Lebensbereichen notwendig.
Für die Beschäftigte, die in diesem Zusammenhang mit der Behandlung und Pflege von Erkrankten tätig sind, sind die in der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" festgelegten Maßnahmen umzusetzen.
Weitere Informationen zu Noroviren (PDF-Datei, 28 KB)
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250)
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" (TRBA 220)
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)