VBG-Prämienverfahren: Antragsfrist verkürzt
16.03.2012
Die Antragsfrist zum VBG-Prämienverfahren in der Zeitarbeitsbranche für das Jahr 2012 wurde verkürzt und endet bereits am 31.03.2012. Der iGZ empfiehlt, den Antrag pro forma zu stellen, da nicht absehbar ist, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Bescheid zum 31.03.2012 erfüllt sein werden. 2011 hat die VBG im Rahmen einer Pilotphase für die Unternehmen der Zeitarbeit das Prämienverfahren eingeführt, um Anreize für mehr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu geben. Prämien werden erstmalig für das Jahr 2011 gewährt. Diese Pilotphase des Prämienverfahrens endet am 31.12.2013. Die VBG gewährt auch in den Jahren 2012 und 2013 unter bestimmten Bedingungen auf Antrag eine Prämie. Voraussetzung für eine Prämie ist u. a., dass das Unternehmen mindestens drei Jahre Mitglied der VBG ist, in diesem Zeitraum die Beiträge fristgerecht gezahlt hat, eine erheblich unterdurchschnittliche Unfallbelastung aufweist und nicht gegen Präventionsauflagen oder -richtlinien verstoßen hat.
(Quelle: iGZ)