02.04.2015
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG sinkt für Unternehmen gegenüber dem Vorjahr um 6,6%. Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 4,30 Euro (2013: 4,50 Euro). Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag von unveränderten 48 Euro. Die Beitragsbelastung sinkt bei gleicher Lohnsumme für das Beitragsjahr 2014 somit deutlich. Die Daten sind offiziell beschlossen worden. Den Beitragsbescheid erhalten die Zeitarbeitsunternehmen Ende April 2015.
(Quelle: iGZ)