Unfallschutz auch beim Verfahren zur Arbeit
07.09.2015
Einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (Az.: L 3 U 118/13) zufolge, liegt ein unfallversicherter Wegeunfall uU auch dann noch vor, wenn der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg einem Stau ausweicht, sich dabei aber verfährt und in einen Unfall gerät. Voraussetzung sei allein, dass der Arbeitnehmer weiter beabsichtigt, den Arbeitsplatz zu erreichen.
(Quelle: Juraforum)