Keine BAG-Entscheidung des BAG zu Arbeitszeitkonten und Überstunden-Auszahlung
24.11.2017
Kategorie: News
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat nicht wie erwartet über den Ausgleich von Überstunden bei Leiharbeitnehmern im Maler- und Lackiererhandwerk entschieden. Wie das BAG mitteilte, haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. (Az: 4 AZR 140/16). Im konkreten Fall verlangte der Leiharbeitnehmer die Auszahlung seiner geleisteten Überstunden. Der Arbeitgeber hingegen wollte die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto "parken" und in auftragsschwachen Zeiten ausgleichen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier. Quelle: BAG / freenet