Heimlicher Aufnahme eines Personalgespräches rechtfertigt fristlose Kündigung
04.01.2018
Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen
Das heimliche Mitschneiden eines Personalgespräches (bspw. mit einem Smartphone) rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) stellte in einem aktuellen Urteil 6 Sa 137/17) klar, dass eine solche Aufnahme das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer verletzt und nicht zu rechtfertigen sei. Quelle: Juraforum