Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck nur unter Zustimmung des Beschäftigten
06.02.2020
Kategorie: Aktuelle Urteile - Arbeitszeiten
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint nicht erforderlich ist und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig ist. (Az.: 29 Ca 5451/19).
Update 26.08.2020: Auch das Landesarbeitsgericht Berlin als höhere Instanz urteilt entsprechend (10 Sa 2130/19).
Quelle: gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de / Verlag Dr. Otto Schmidt