Ab 50 Euro addiertem Rückstand wird Säumniszuschlag für Rentenversicherung fällig
16.07.2020
Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen
Das Bundessozialgericht hat bekräftigt, dass Arbeitgeber, die bei der Rentenversicherung Beitragsschulden von mindestens 50 Euro ansammeln, mit Säumniszuschlägen von monatlich 0,50 EUR pro 50 Euro Beitragsschulden rechnen müssen (Az.: B 12 R 28/18). Dabei muss die Schwelle von 50 EUR nicht in einem einzelnen Beitragsmonat erreicht werden: die aufgelaufenen Beitragsrückstände sind vielmehr für jeden Monat zusammenzurechnen. Gerundet auf 50 Euro werde dann ein Zuschlag von einem Prozent fällig – mithin also jeden Monat 50 Cent für je volle 50 Euro.
Quelle: Juraforum / Bundessozialgericht