14.09.2020
Kategorie: Aktuelle Urteile - Arbeitszeiten
Von Arbeitnehmern muss sichergestellt werden, dass sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Tun sie dies nicht, ist der letzte Arbeitsvertrag, der zu der Überschreitung geführt hat, nichtig, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 19. Mai 2020 (Az.: 7 SA 11/19) entschieden hat.
Quelle: juraforum.de