05.11.2013
Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen
Verspricht ein Arbeitsvertrag eine Vergütung nach Tarif, dann ist dies verbindlich. Das gilt selbst dann, wenn im selben Vertrag ein konkreter, aber geringerer Euro-Betrag genannt ist, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 31. Oktober 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 12 Sa 136/12). Gleichzeitig urteilte das LAG, dass Arbeitnehmer in Ausnahmefällen fest darauf vertrauen dürfen, dass ihnen ein bestimmter Urlaub genehmigt wird. (Quelle: Juraforum)