Betriebliche Weihnachtsfeier: Nur Anwesende erhalten Weihnachtsgeschenk
14.11.2013
Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat, keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verteilte Weihnachtsgeschenk hat. Ein Arbeitgeber, der ein Handelsunternehmen mit rund 100 Beschäftigten betreibt, wollte erreichen, dass mehr seiner Mitarbeiter an Betriebsfeiern teilnehmen. Deshalb fand auf der Weihnachtsfeier im Jahr 2012 eine nicht angekündigte Geschenkaktion statt, bei der die anwesenden 75 Mitarbeiter jeweils ein iPad mini erhielten. Ein Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der Weihnachtsfeier arbeitsunfähig war und deshalb nicht teilnehmen konnte, meinte, er habe aus Gründen der Gleichbehandlung Anspruch auf das iPad mini. Das iPad mini sei darüber hinaus Teil der Vergütung, die ihm auch während seiner Krankheit zustehe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. (Quelle: General Anzeiger Bonn / Business Netz)