Keine Vergütung von Überstunden nach einer Entlassung
12.02.2014
Kategorie: Aktuelle Urteile - Arbeitszeiten
Im Dienstverhältnis angesammelte und nicht mehr ausgleichbare Arbeitsstunden („Plusstunden“) werden nach Entlassung in den Ruhestand nicht mehr nachträglich vergütet. Dies hat das VG Gießen mit Urteil vom 24.10.2013 (Az.: 5 K 3284/12.GI) entschieden. (Quelle: Juraforum)