In der Regel kein Unfallschutz auf Weg von Arztpraxis zur Arbeit
08.07.2016
Kategorie: Aktuelle Urteile - Urlaub und Krankheit
Nach einem Arztbesuch am Morgen ist der anschließende Weg zur Arbeit in der Regel nicht unfallversichert. Anderes gilt nur, wenn der Aufenthalt in der Praxis mindestens zwei Stunden gedauert hat, urteilte das Bundessozialgericht aktuell (B 2 U 16/14 R). Allerdings besteht dann wieder Unfallschutz, wenn sich der Arbeitnehmer am Schluss wieder auf einer Strecke befindet, die auch zum regulären Weg gehört. (Quelle: Juraforum)