Kein Annahmeverzug während Gewährung von bezahlter Freizeit
27.07.2016
Kategorie: Aktuelle Urteile - Arbeitszeiten
Besteht eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach ein Ausgleich geleistete Überstunden durch bezahlte Freistellung erfolgt, kann der Arbeitgeber während des Freizeitausgleichs nicht in Annahmeverzug geraten. Das gilt auch bei Leiharbeits-Arbeitsverhältnissen, selbst wenn der Arbeitgeber den Leiharbeitnehmer während des Freizeitausgleichs nicht anderweitig hätte verleihen können. Landesarbeitsgericht Mecklenburg -Vorpommern, Urteil vom 14. Juni 2016 - 2 Sa 213/15 (Quelle: rechtslupe.de)