Flexible Einstellung nach Bedarf kann Vollzeitjob-Anspruch begründen
23.11.2016
Kategorie: Aktuelle Urteile - Arbeitszeiten
Soll ein Arbeitnehmer flexibel „nach Bedarf“ in einem Betrieb eingesetzt werden, kann daraus ein Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung entstehen. Liegt die abrufbare Arbeit 25% über der vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit, liegt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor. Dies führe dazu, dass die gesamte vertragliche Arbeitszeitregelung unwirksam ist, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Az.: 4 Sa 368/15). Quelle: Juraforum