Rechtliches zur EU-Erweiterung am 1. Mai 2004
23.02.2004
Am 1. Mai 2004 werden die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern der Europäischen Union beitreten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 28.01.2004 eine Information zum Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit herausgegeben. Dort heißt es unter anderem: "Während der Übergangszeit zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine Tätigkeit von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten als Leiharbeitnehmer nicht möglich, da nach den geltenden Bestimmungen des Arbeitsgenehmigungsrechts Arbeitserlaubnisse generell nicht an Arbeitnehmer erteilt werden können, die als Leiharbeitnehmer tätig werden wollen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 ArGV)."
(Quelle: BZA)