Österreich: Gezerre um Novelle des Zeitarbeitsgesetzes
05.04.2012
Um das neue Zeitarbeitsgesetz in Österreich entbrennt ein Rechtsstreit. Die Personaldienstleister wollen die neue Abgabe von 110 Euro bekämpfen, die sie nach Auflösung des Zeitarbeitsverhältnisses ans AMS berappen müssen, wenn der Leiharbeiter in eine fixe Anstellung übernommen wurde. Die heimischen Zeitarbeitsfirmen drohen dem Bericht zufolge mit einer Klage, weil sie die Auflösungsabgabe auch dann bezahlen müssen, wenn ihr Mitarbeiter gar nicht zum AMS (Arbeitsmarktservice) muss, sondern vom Betrieb, bei dem er gerade beschäftigt ist, fix übernommen wird. In Österreich existiert ein Kollektivvertrag (KV) für Arbeitskräfteüberlasser mit einem Mindestlohn von rund 1330 Euro. Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie plant die Regierung eine umstrittene Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Leiharbeiter mit der Stammbelegschaft gleichstellt.
(Quelle: Austria.com / Wiener Zeitung)