Registrierungspflicht sowie neue Mindestlöhne ab dem 01. Juli 2012 in den Niederlanden
05.07.2012
Vor wenigen Tagen wurde in den Niederlanden ein Gesetz veröffentlicht, das alle Personaldienstleister verpflichtet, sich in das niederländische Handelsregister eintragen zu lassen. Diese administrative Verpflichtung trifft unter anderem auch sämtliche in Deutschland ansässige Personaldienstleister, die ihre Zeitarbeitnehmer in die Niederlande entsenden. Nach jetzigem Kenntnisstand wird hierbei nicht zwischen grenzüberschreitender direkter und indirekter Arbeitnehmerüberlassung unterschieden. Die Anzahl der Zeitarbeitnehmer sowie deren voraussichtliche Einsatzdauer sind völlig unerheblich. Zudem gelten in den Niederlanden ab dem 01. Juli 2012 neue gesetzliche Mindestentgelte für einen Vollzeitarbeitnehmer, der 23 Jahre und älter ist: 1.456,20 EUR monatlich. Für Arbeitnehmer, die 22 Jahre und jünger sind, gelten geringere Mindestentgelte, die prozentual gestaffelt festgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des iGZ.
(Quelle: Unternehmensberatung Schröder)