Voller Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten
01.04.2005
Die Regelung in § 15 Abs. 1a Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1999, § 4 Abs.5 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes, nach der der Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten ab dem Streitjahr 1999 nur zu 80 % zulässig war, ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 2005 V R 76/03 mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar und findet deshalb keine Anwendung. Solche Aufwendungen berechtigen daher in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug.
(Quelle: Bundesfinanzhof)