A1-Bescheinigung nur noch elektronisch
03.01.2019
Ab Januar 2019 muss die Bescheinigung A1 im elektronischen Verfahren beantragt werden. Mit der Bescheinigung können die lokalen Sozialabgaben in den EU-Mitgliedstaaten vermieden werden. Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die bisherige Papierbescheinigung entfällt zum Jahreswechsel ersatzlos, es darf nur noch elektronisch gearbeitet werden.
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter