ELENA-Verfahren wird endgültig eingestellt
06.10.2011
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 28.9.2011 endgültig die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen. Das bereits 2009 in Kraft getretene ELENA-Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010 die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Speicherstelle zu melden. Die dahin übermittelten Daten sollten ab 2012 durch dafür zugelassenen Behörden abgerufen werden können.
(Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt)