Zulassung eines Kraftfahrzeuges nur gegen Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
19.09.2005
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges darf von der Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto des Fahrzeughalters abhängig gemacht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 29. August 2005, Aktenzeichen: 7 A 10872/05.OVG) und ließ die Berufung des Klägers gegen ein gleich lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Trier nicht zu.
(Quelle: Juraforum)