Versteuerung der Kfz - Privatnutzung bei 50 % Vorsteuerabzug
01.11.2005
Wurde ein Pkw in der Zeit vom 01.04.1999 bis 31.12.2003 angeschafft, konnte die Vorsteuer nur zu 50 % abgezogen werden, wenn er auch privat genutzt wurde. Ab 2004 muss bei Vornahme einer Vorsteuerberichtigung (Umstellung auf 100 %) nach Meinung der Finanzverwaltung auch die private Nutzung wieder versteuert werden. Nach Meinung des Finanzgerichts München ist die Vornahme der Versteuerung der privaten Nutzung strittig. Dies gilt ggf. auch schon für das Jahr 2003, wenn bereits ab 2003 eine Berichtigung durchgeführt wird (Finanzgericht München vom 09.06.2005, vorläufig noch nicht rechtskräftig).
(Quelle: bbh)