Meldung von unständig Beschäftigten per Liste ab 1.1.2006
08.11.2005
Ab dem 01.01.2006 können Meldungen zur Sozialversicherung nur noch durch gesicherten und verschlüsselte Datenübertragung aus Systemgeprüften Programmen übermittelt werden. Es bleiben aber die Sonderregelungen gültig, die es ermöglichen, unständig Beschäftigte weiterhin, per Liste zu melden. Voraussetzung dafür ist, dass für den unständig Beschäftigten bereits eine Versicherungsnummer vorliegt. Es soll aber auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Listenmeldungen maschinell zu übermitteln.
(Quelle: bbh)