Übernommene Fortbildungskosten für Mitarbeiter sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
19.10.2016
Das Finanzgericht Münster hat klargestellt (Az.: 13 K 3218/13), dass sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn ein Unternehmen für seine Mitarbeiter die Kosten einer Fortbildung übernimmt. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Unternehmen ein erhebliches eigenes Interesse an der Fortbildung hat.
Quelle: Juraforum