Neues Unternehmenssteuerrecht ab 2008
27.12.2005
Ab 2008 soll ein neues Unternehmenssteuerrecht für Körperschaften und Personenunternehmen in Kraft treten. Bereits für die Jahre 2006 und 2007 sollen in diesem Bereich günstigere Abschreibungsbedingungen (z.B. kürzere Nutzungsdauern, Erhöhung der maximalen degressiven Abschreibung auf 30 %) geschaffen werden.
Voraussichtlich ab 2007 sollen Unternehmensfortführungen erleichtert werden. Die Erbschaftsteuer wird in diesen Fällen reduziert und soll bei einer Unternehmensfortführung von mindestens zehn Jahren ganz wegfallen.