Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2006
02.01.2006
Die Gewährung freier Unterkunft oder freier Wohnung ist bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen
freier Wohnung:
- Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, ist der ortsübliche Mietpreis zu berücksichtigen. Für Nebenkosten ist der Endpreis am Abgabeort anzusetzen.
- Unter einer Wohnung ist eine geschlossene Einheit von Räumen zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann.
freier Unterkunft:
- Werden Räume überlassen, die keine Wohnung sind, handelt es sich um eine Unterkunft.
- Ab dem 1.1.2006 gelten folgende Sachbezugswerte:
Sachbezugswert freie Unterkunft Monat EUR Kalendertag EUR Alte Bundesländer 196,50 6,55 Neue Bundesländer einschl. Berlin-Ost 182,00 6,07 - Heizung und Beleuchtung sind in diesen Werten enthalten.
- Ist der Arbeitnehmer in den Haushalt des Arbeitgebers aufgenommen oder ist die Unterkunft mit mehreren Beschäftigten belegt, vermindern sich die Werte.
Quelle: GmbHR 2005, R 389