Antidiskriminierungs-Rechtsschutzversicherung
03.07.2006
Als erster Versicherer am deutschen Markt hat die Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen eingeführt,die sich gegen Ansprüche aus dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) - besser bekannt unter dem früheren Namen "Antidiskriminierungsgesetz" - zur Wehr setzen wollen.
Die EU-weit geltende Gerling-Antidiskriminierungs-Rechtsschutzpolice erstattet sämtliche Kosten, die im Rahmen der Abwehr dieser Ansprüche entstehen, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Stadium.
(Quelle: Personal-Magazin)