Änderung der Übergangsregelung für freiwillige Arbeitslosenversicherung
04.07.2006
Bisher galt: Auch wer schon länger am Markt ist, kann den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung noch bis zum 31. Dezember 2006 stellen. Diese Regelung wurde nun kurzfristig durch den Bundestag eingeschränkt: Seit 1. Juni 2006 können nur noch beruflich Selbständige, die ab dem 1. Januar 2004 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, einen Antrag auf Weiterversicherung stellen.
Weitere Informationen:
www.existenzgruender.de
(Quelle: bbh)