Gefahrtarif 2007 – Beitragsgerechtigkeit und schlankere Strukturen
19.12.2006
Die Vertreterversammlung der gesetzlichen Unfallversicherung VBG hat den neuen Gefahrtarif verabschiedet. Und der ist deutlich vereinfacht: durch Zusammenlegung von Branchen mit ähnlichen Gefährdungen konnten die Gefahrtarifstellen von 56 auf 33 reduziert werden. Ab 1.1.2007 gilt der Gefahrtarif für mehr als 550.000 Unternehmen in Deutschland, deren Arbeitnehmer bei der VBG unfallversichert sind, und für die vielen freiwillig versicherten Unternehmer. Entsprechend der Unfalllasten der vergangenen Jahre steigen oder sinken damit die Mitgliedsbeiträge. Der Gefahrtarif ist Grundlage für die Beitragsberechnung. Relevant wird der Gefahrtarif für VBG-Mitgliedsunternehmen im April 2008, weil der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung rückwirkend eingezogen wird.
„Unsere Ziele sind Beitragsgerechtigkeit und schlankere Strukturen, beides konnte die VBG mit dem neuen Gefahrtarif umsetzen“, so Prof. Dr. Ernst Haider, Vorsitzender der Geschäftsführung. „Besonders auf die Zustimmung der Zeitarbeitsverbände BZA, iGZ und AMP haben wir großen Wert gelegt, denn diese Branche hat aufgrund des Booms, den sie erlebt, höhere Versichertenzahlen. Durch den neuen Gefahrtarif ist auch hier für mehr Beitragsgerechtigkeit gesorgt.“ Die gesetzliche Unfallversicherung entbindet die Unternehmer von der Haftpflicht bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und kommt für die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zur Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bzw. Entschädigungen auf. Der Beitrag wird in Deutschland allein von den Unternehmern getragen.
Im Januar erhalten die Branchenverbände von der VBG Informationen, was sich für ihre Mitglieder ändert. Der Gefahrtarif wird ausführlich im VBG-Magazin „Sicherheitsreport“ vorgestellt, das im Januar erscheint. Hier und auf der VBG-Website können Unternehmen nachschauen, in welcher Gefahrtarifstelle sie zukünftig eingeordnet sind. Im Juni erhält jedes VBG-Mitgliedsunternehmen den offiziellen Veranlagungsbescheid mit der neuen Gefahrklasse.
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