30.01.2007
Zahlt ein Arbeitgeber die Versicherungsleistung aus einer von ihm abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung an den verletzten Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen aus, so liegt hierin regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Abschluss einer solchen Versicherung im Arbeitsvertrag vereinbart war. Denn dann gehört die Auszahlung der Versicherungsleistung im Schadensfall zu den vertraglich geschuldeten Gegenleistungen des Arbeitgebers für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft.
(Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt)
Anmerkung der Redaktion: Beachten Sie bitte auch das teilweise konträre Urteil des FG Rheinland-Pfalz 2 K 2214/07 zu dieser Frage.