Monopol der Berufsgenossenschaften auf dem Prüfstand
09.08.2007
Das Landessozialgericht Chemnitz hat dem Europäischen Gerichtshof das Monopol der Berufsgenossenschaften zur Prüfung vorgelegt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg soll die Frage klären, ob das deutsche Monopol der Berufgenossenschaften für die Versicherung von Arbeits- und Wegeunfällen mit dem Europarecht vereinbar ist.
Auslöser für diese Überprüfung ist die Klage eines sächsischen Unternehmers, der erreichen will, dass Mitarbeiter gegen Arbeits- und Wegeunfälle auch bei privaten Versichern abgesichert werden können. Die Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften sei "überholt, ineffizient und belastet die Unternehmen mit zu hohen Beiträgen." Dagegen könnten private Versicherer den Unfallschutz voraussichtlich um bis zu 30% günstiger anbieten.
(Quelle: AMP)