Fahrgemeinschaften sind unfallversichert
29.10.2007
Wer angesichts von Bahnstreik und steigenden Benzinpreisen gemeinsam mit anderen zur Arbeit fährt, steht bei Unfällen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BG) in Wiesbaden hin. Außerdem sind Umwege bei der Fahrt zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, weil nicht alle Mitfahrer im gleichen Betrieb arbeiten, durch die BG versichert. Voraussetzung ist, dass alle Mitfahrer als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn die Fahrgemeinschaft nur unregelmäßig stattfindet.
(Quelle: Personal-Magazin)