Bundeskabinett beschließt neue Sozialversicherungsrechengrößen
20.10.2008
Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 beschlossen. Die neue Verordnung bestimmt die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgeblichen Rechengrößen, so etwa die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Demnach soll 2009 beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung 5.400 Euro/Monat (West) bzw. 4.550 Euro/Monat (Ost) betragen.
(Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt)