Unfallversichert bei beruflichen Auslandsaufenthalten
04.05.2009
Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, genießen auch dort den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Wer sich beispielsweise beruflich bedingt in einem Krisen- oder Kriegsgebiet aufhält und deshalb besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann, ist z.B. gegen die Folgen von Gewalttaten oder Entführungen auch außerhalb der Arbeitszeit versichert. Gleiches gilt bei Infektionen wie etwa mit Malaria beim beruflich bedingten Aufenthalt in einem Infektionsgebiet.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben einem bestehenden inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandsaufenthalt von vorn herein zeitlich befristet ist. Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder für Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Auslandseinsatz eingestellt werden, kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einem längeren beruflichen Auslandsaufenthalt direkt mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz klären sowie alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen erfragen und durchführen.
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