2010: Neue vorläufige Sozialversicherungs-Grenz- und Rechenwerte
17.09.2009
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden zum 01.01.2010 voraussichtlich um gut 2% steigen. Dies geht aus dem Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung hervor, der nach einem Bericht des Juraforums jetzt bekannt geworden ist. Danach ist eine Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung um je 100 EUR auf 5.500,00 EUR (West) bzw. 4.650,00 EUR (Ost) zu erwarten. In der Kranken- und Pflegeversicherung könnten Beiträge von monatlich bundeseinheitlich 3.750,00 EUR (bisher 3.675,00 EUR) zu zahlen sein. Die endgültigen Werte werden jedoch erst in einigen Wochen vorliegen. Ebenfalls noch nicht entschieden ist über die Höhe der bundesweit einheitlichen Beitragssätze zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es wird jedoch allgemein davon ausgegangen, dass jedenfalls zum Jahreswechsel keine Veränderungen eintreten.
(Quelle: Juraforum)