Neues Beitragszuschlagsverfahren von der VBG-Vertreterversammlung verabschiedet
11.12.2009
Ab dem 1. Januar 2010 gilt für ca. 650.000 Unternehmen in Deutschland ein überarbeitetes Beitragszuschlagsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. Dies hat die Vertreterversammlung der VBG in Münster beschlossen und damit den Weg zur Zustimmung durch das Bundesversicherungsamt geebnet. Das neue Verfahren ist ein reines Zuschlagsverfahren, sodass lediglich Unternehmen, die überdurchschnittlich viele oder schwere Arbeitsunfälle haben und damit erhöhte Kosten für die Solidargemeinschaft verursachen, nachträglich belastet werden.
Das Verfahren berücksichtigt und bündelt die Erfahrungen der drei Fusionspartner VBG, BG der keramischen und Glas-Industrie und der BG Bahnen, die ab 1.1.2010 die neue VBG bilden. Es hat einen klaren Vorteil: Unternehmen können sich in den einzelnen Branchen gut miteinander vergleichen, um die Wirksamkeit ihrer Prävention zu messen. Das reine Zuschlagverfahren verursacht relativ geringe Verwaltungskosten.
Zuschlagsbescheide, die auf dem neuen Verfahren beruhen, erhalten die betroffenen Unternehmen erst im Jahr 2011, weil auch dann rückwirkend der Beitrag berechnet und erhoben wird.
Bei Fragen hilft das VBG-Callcenter (Telefon: 040 5146-2940).
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den ca. 650.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Gewerbezweigen, vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
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(Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)