Beitragssatz für den Insolvenzschutz von Betriebsrenten steigt
17.11.2005
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), an den ein gesetzlich verpflichtenden Beitrag zum Insolvenzschutz von Betriebsrenten gezahlt werden muss, hat seinen Beitragsatz um 1,3 Promille erhöht !
Damit müssen 55 000 deutsche Unternehmen in diesem Jahr für die Insolvenzabsicherung der Betriebsrentenansprüche ihrer Mitarbeiter tiefer in die Tasche greifen.
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2005 auf 4,9 Promille (Vorjahr 3,6 Promille) festgesetzt.
Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. 9. 2005 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage.
Dabei handelt es sich um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die 251 Mrd. € betragen. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 1,2 Mrd. € (im Vorjahr 881,8 Mio. €) zahlen.
Die Beitragserhöhung für 2005 beruht auf dem hohen Leistungsaufwand für Insolvenzen des Geschäftsjahres.
Hierfür muss der PSVaG gut 900 Mio. €, das sind rd. 500 Mio. € mehr als im Vorjahr, aufwenden.
Ursache für diese ungünstige Entwicklung ist der Eintritt eines Großschadens, bei ansonsten gegenüber dem Vorjahr vergleichbarer Schadenentwicklung. Für Umwandlerfälle, das sind Versorgungsfälle von bei Insolvenz noch aktiven Arbeitnehmern, deren Ansprüche erst im Jahr des Versorgungsfalls in die Beitragsumlage einbezogen werden, muss der PSVaG in diesem Jahr mit rd. 400 Mio. € rd. 50 Mio. € mehr aufwenden als im Vorjahr .
(Quelle: personalundwissen.de)