Ab 1.2.2006 freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige möglich
27.01.2006
Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) wird bestimmten Personenkreisen die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung eröffnet. Darunter fallen auch Selbständige. Der Beitrag beträgt dabei für selbständig Tätige 39,81 Euro (West) und 33,56 Euro (Ost) monatlich. Das im Verischerungsfall ausbezahlte Arbeitslosengeld schwankt je nach Qualifikationsgruppe und Steuerklasse zwischen 546,90 Euro (Gebiet Ost, keine Berufsausbildung, Steuerklasse 1, keine Kinder) und 1364 Euro (Gebiet West, Hochschulabschluss, Steuerklasse 3, Kind(er)).
Weitere Informationen:
Hinweisblatt der Arbeitsagentur
Beitrag der Süddeutschen Zeitung