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Zeit-/Kurzarbeit
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Interessent ef | ||
Saskia Rabenstein |
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Interessent ef |
Zeit-/Kurzarbeit Verfasst am: Do, 16.Apr 2009 8:10 Darf ein Betrieb während einer Kurzarbeitsphase Zeitarbeiter beschäftigen? |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Do, 16.Apr 2009 14:17 Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern ist in einem Unternehmen, das Kurzarbeit durchführt, für die Abteilungen oder Betriebsteile möglich, für die keine Kurzarbeit beantragt wurde. Leiharbeitnehmer dort zu beschäftigen, wo Stammarbeitnehmer mangels Arbeit in die Kurzarbeit geschickt wurden, ist widersprüchlich und unzulässig. Für diejenien Abteilungen, Betriebsteile etc. in denen weiterhin regulär gearbeitet wird, gelten keine besonderen Bedingungen bei Anwendung von Kurzarbeit im Unternehmen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA), bei der Kurzarbeit beantragt werden muss und die prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hat für besondere Fallgestaltungen Dienstanweisungen und sollte bei Auftreten von Besonderheiten in Bezug auf die Anwendung von Kurzarbeit einbezogen werden um von vorn herein Unstimmigkeiten zu vermeiden. |