|
|
Gruppe: |
|
|
|
Beschreibung:
|
|
|
|
|
|
9 |
Ausführen von
sehr komplexen und schwierigen Tätigkeiten für
Fachkräfte, für die ein qualifizierter Hochschulabschluss
mit mehrjähriger Berufserfahrung notwendig ist. |
|
|
|
|
8 |
Ausführen
von sehr komplexen und schwierigen Tätigkeiten
für Fachkräfte, für die ein qualifizierter Hochschulabschluss
mit geringer Berufserfahrung notwendig ist. |
|
|
|
|
7 |
Ausführen
von komplexen und schwierigen Tätigkeiten, die
zusätzlich zu Entgeltgruppe 6 Aufgaben mit höherer
Verantwortung erledigen, die umfangreiche angewandte
Spezialkenntnisse und volle Selbständigkeit
erfordern oder für die ein qualifizierter Hochschulabschluss,
aber keine Berufserfahrung notwendig ist. |
|
|
|
|
6 |
Ausführen von
komplexen und schwierigen Tätigkeiten für die
eine Meister- oder Fachschulausbildung erforderlich
ist, bei denen die Mitarbeiter disziplinarische
Verantwortung für Personal- und Sachwerte zu
tragen haben oder Ausführen von komplexen und
schwierigen Tätigkeiten, die zusätzlich zu Entgeltgruppe
5 spezielle Fachkenntnisse erfordern. |
|
|
|
|
5 |
Ausführen von
schwierigen Tätigkeiten, für die eine einschlägige
Berufsausbildung mit Berufserfahrung oder eine
spezielle Berufsfortbildung mit mehrjähriger
Berufserfahrung erforderlich ist. |
|
|
|
|
4 |
Ausführen von
schwierigen Tätigkeiten, für die eine einschlägige
Berufausbildung oder eine vergleichbare nachweislich
erworbene fachliche oder praktische Qualifikation
erforderlich ist. |
|
|
|
|
3 |
Ausführen von
Tätigkeiten, für die grundsätzlich eine Berufsausbildung
oder entsprechende Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten
mit Erfahrung Voraussetzung sind. |
|
|
|
|
2 |
Ausführen von
einfachen Tätigkeiten nach festen Vorgaben,
die berufliche Grundkenntnisse erfordern oder
die nach einer Einarbeitung ausgeführt werden
können. |
|
|
|
|
1 |
Ausführen
von schematischen Tätigkeiten, für die keine
Berufsvorbildung und kein spezielles Können,
aber eine Einweisung erforderlich ist. |