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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Zeitarbeiter sind in Europa wieder gefragt
04.02.2005
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Sozialgericht bestätigt Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaften
04.02.2005
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat heute eine Klage gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung in erster Instanz abgewiesen. In seinem Urteil führte der Richter aus, dass die einschlägigen Regelungen des Europarechts keine Grundlage bieten, um das öffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften – wie vom Kläger gefordert – abzuschaffen. Die Klage hatte ein Unternehmer initiiert, um damit seinen Austritt aus der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie durchzusetzen. Das Urteil des SG Frankfurts ist das erste in einer Reihe von Verfahren gegen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft.
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Handwerkerschaft überließ Leiharbeiter im Baugewerbe
04.02.2005
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